FAQ

Bei Bestellung des neuen DSL-Vertrags können Sie das Ende Ihres jetzigen Vertrags hinterlegen. Wenn Sie selbst noch nicht gekündigt haben, erledigt dies der neue DSL-Anbieter für Sie, nachdem dieser Ihnen den neuen Vertrag bestätigt hat.

Für das normale surfen im Internet und das Streamen von Full-HD-Videos bei Youtube und Netflix sind bereits 16 Mbit/s mehr als ausreichend. Sollten mehrere Leute gleichzeitig dieselbe Internetleitung verwenden, kann es allerdings zu Engpässen kommen. Für den Familienhaushalt empfehlen wir daher eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s.

Dies richtet sich ganz nach Ihrem Nutzungsverhalten und ist individuell verschieden. In unserem Vergleichsrechner können Sie vorab wählen, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind.

Um beispielsweise Filme und Serien bei Netflix in höchster Qualitätsstufe, also in Ultra HD (4K), streamen zu können, wird eine Mindestbandbreite von 25 Mbit/s vorausgesetzt. Bei Amazon sind es mindestens 15 Mbit/s, die konstant zur Verfügung stehen müssen.

Die aktuellen Angebote der verschiedenen DSL-Anbieter bieten eine maximale Bandbreite von 100 Mbit/s an. Bei Internet über Kabel steht vielerorts bereits bis zu 400 Mbit/s zur Verfügung. Sofern beide Anschlussarten an Ihrem Ort verfügbar sein sollten, Sie die Internetleitung mit mehreren Personen nutzen und auch gerne mal den ein oder anderen größeren Download möglichst schnell tätigen möchten, empfehlen wir Ihnen die Bestellung eines Kabel-Tarifs ab 200 Mbit/s.

Nein, sofern Sie keinen Installationsservice gebucht haben, müssen Sie am Tag der Freischaltung in der Regel nicht zuhause sein. Der Anbieter schaltet den Anschluss zum vereinbarten Termin automatisch frei, sodass Sie nur noch die Hardware installieren und die Zugangsdaten eingeben müssen. Sollte die Anwesenheit eines Technikers am Freischaltungstag dennoch notwendig sein, werden Sie hierüber vorab informiert.

Grundsätzlich bleibt der Vertrag auch bei einem Umzug bestehen. Sollte Ihr Anbieter an Ihrer neuen Adresse allerdings keine uneingeschränkte Verfügbarkeit gewährleisten können, so haben Sie das Recht den Vertrag außerordentlich, noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, zu kündigen.

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